Login

Kaleido Begegnung

Feriencamp-Anbieter aus Österreich

An der Unteren Alten Donau 165
1220 Wien

ZVR: 576455d

Logo Kaleido Begegnung

Eine Woche vielfältig und bunt wie ein Kaleidoskop. Mit unserem Standort liegen wir ideal, um ökonomisch zu vielen Abenteuern zu kommen. Prater, Lobau und Donauinsel sind in unmittelbarer Nähe und mit U-Bahn, Roller oder Fahrrad zu erreichen.

Lachen – Schwimmen – Malen – Turnen – Spielen – Lesen – Stand Up Paddeln – Englisch

 

Auszug der Aktivitäten:

Hochseilgarten Gänsehäufel - Stand-Up Paddel - Fahrrad-Motorik Park – Trampolinspringen - Donaupark – Lobau – Prater Hauptallee -Baumkuchen – Eis

Kontakt:

Telefon: +43 (664) 4010017,
E-Mail: gina[*AT*]kaleido-begegnung.at

Angebote / Pakete

Aktiv & Kreativ Camp Ostern
1020 Wien, Welthandelsplatz 1

Aktiv & Kreativ Camp Sommer
1020 Wien, Welthandelsplatz 1

Kaleido Bewegungscamp mit English und Parcours
1220 Wien, An der unteren Alten Donau 165

Kaleido Theatercamp im Sommer
1020 Wien, Welthandelplatz 1

Kontaktformular

Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus!

ALLGEMEINE TEILNAHME- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Kaleido Kindercamp

 

Anmeldung & Bezahlung:

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie ein Email mit den Hinweisen zur Zahlung. Die Anmeldung ist erst nach Einzahlung der Teilnahmegebühr gültig.

Storno:

  • Sollte die Teilnahme am Camp aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht möglich sein so wird der Betrag für das Camp nach Vorlage eines ärztlichen Attests vollständig zurückbezahlt.

  • Bei Storno ohne dem Grund einer Verletzung oder Krankheit sind ab einem Monat vor Campbeginn 80% des Camppreise und ab zwei Monaten vor Campbeginn 40% das Camppreises als Stornokosten zu entrichten.

  • Die Stornokosten entfallen, wenn ein Ersatzteilnehmer genannt wird.

  • Nach Antritt des Ferien Camps besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Teilbeträgen.

  • Mehr als zwei Monate vor Campbeginn, kann das Camp kostenlos storniert werden.

  • Absage des Ferien Camps: Bei Absage eines Ferien Camps seitens des Veranstalters (z.B. zu geringe Zahl von Anmeldungen) werden bereits bezahlte Beträge vollständig rückerstattet.

 

Leistungen:

Folgende Leistungen des Kaleido-Kinder-Camps während des gebuchten Aufenthaltes sind im Camp Preis inbegriffen:

  • Eintrittsgelder für Veranstaltungsorte

  • Mittagessen

  • Tagsüber Snacks und Getränke

  • vielfältige Sport- und Erholungsmöglichkeiten in organisierten Tagesprogrammen. MO-FR 9-16 Uhr.

Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation auf der Web-Seite zu entnehmen.

 

Persönliche Daten:

Sie erklären sich mit der elektronischen Speicherung und Erfassung ihrer Daten bereit.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die im Laufe der Camps gemachten Foto- und Filmaufnahmen unentgeltlich zur Eigenwerbung zu verwenden. Für den Fall dass dies nicht gewünscht ist kann dies mittels Email an gina[*AT*]kaleido-begegnung.at oder bei der Buchung in den Anmerkungen vermerkt werden.

 

Sonstiges

Erziehungsberechtigte der CampteilnehmerInnen werden darauf hingewiesen, dass

  • bei Sport immer ein gewisses Verletzungsrisiko besteht. Zum Schutz vor den Folgen selbstverschuldeter Schäden und solcher gegenüber dritter Personen raten wir zu einer persönlichen Unfallversicherung.

  • vor und nach der Betreuungszeit keine Beaufsichtigung der Kinder stattfindet > Eltern haften für Ihre Kinder.

  • für Wertgegenstände keine Haftung übernommen wird.

  • die Campleiterin verpflichtend zu informieren ist, falls sich aus ärztlicher Sicht etwas an dem Gesundheitszustand des eigenen Kindes ändert.

  • die Teilnahme an den Camps auf eigene Gefahr erfolgt. Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden oder Verletzungen, die der Kursteilnehmer während dem Feriencamp in seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet.

  • der Veranstalter nicht für Gegenstände, die im Rahmen des Camps abhanden kommen oder gestohlen werden, haftet.

  • der Veranstalter sich vorbehält sich, TeilnehmerInnen wegen eines Vergehens gegen Verhaltensregeln abzumahnen und bei fortgesetzter Widersetzlichkeit, mutwilliger Sachbeschädigung, Straftaten u.ä. vom Feriencamp auszuschließen.

  • die TeilnehmerInnen vom Erziehungsberechtigten oder einer nominierten Person zum Camp zu bringen und vom Camp abzuholen sind. Eigenständige An- und Abreise zum Camp nur gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung eines Erziehungsberechtigten.

 

Als Gerichtsstand wird Wien, sowie das österreichische Recht vereinbart.